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Die Tätigkeiten der Kampfschwimmer umfassen:- Durchführen von Kampfschwimmereinsätzen und Fallschirmabsprüngen mit automatischer Schirmauslösung
- Durchführen von Einzelkämpfereinsätzen und -aufgaben
- Durchführen von Vorstrand-, Strand- und Hinterlanderkundung bei amphibischen Unternehmen
- Durchführen von Unterwasser-nahkampfmittelabwehr
- Helfen bei Sprengungen über und unter Wasser mit und ohne Tauchereinsatz
- Führen von Kraftbooten und von Schlauchbooten mit Außenbordmotor
- Führen von Bundeswehr-Kfz der Klassen B/CE
- Durchführen von Materialerhaltungsmaßnahmen seiner speziellen Kampfschwimmerausrüstung
- Durchführen von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen
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