Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) - Aufgaben
Die Bundespolizei beschreibt die Aufgaben der GSG 9 wie folgt:
"Die GSG 9 entwickelt und erprobt auf der Basis des polizeilichen Lagebildes Methoden, Taktiken und Techniken sowie Führungs- und Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Gewaltkriminalität bis zur Einsatzreife.
Sie wird insbesondere zur Bewältigung komplexer und / oder gefährlicher Lagen wie Geiselnahmen, Entführungen oder Erpressungen eingesetzt..."
Als vorrangiges Ziel ist die "Rettung und der Schutz gefährdeten Menschenlebens" festgesetzt.
Die GSG 9 kann, unter anderem in Fällen von Geiselnahmen zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft, Sprengstoffanschlägen, Attentaten auf Staatsgäste, sowie in schweren Fällen der organisierten Kriminalität, von folgenden Behörden, auch für von der jeweiligen Regierung genehmigten Einsätzen im Ausland, angefordert werden:
- Bundesgrenzschutz,
- Bundeskriminalamt,
- Landeskriminalämter,
- Zollkriminalamt,
- und dem Auswärtigen Amt.
Für besonders gefährliche und komplexe Einsatzlagen verfügt die GSG 9 über Spezialisten in den Bereichen:
- Einsatz in maritimen Lagen (Taucher)
- Präzisionsschützeneinsatz
- Luftbewegliche Annäherungsvarianten (Fallschirmsprungeinsatz oder Absetzen per Helikopter)
- Entschärfen von Spreng- und Brandmitteln.
Ein weiteres wesentliches Aufgabenfeld der GSG 9 ist die Ausbildungsunterstützung für Spezialeinheiten im In- und Ausland. Dazu versehen Angehörige der GSG 9 ihren Dienst in fremden Einheiten und tauschen dort ihr Können und Wissen aus, oder Beamte fremder Einheiten leisten ihren Dienst bei der GSG 9.
